Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.
Schwangerschaft
Hebammen führen sämtliche vorgeschriebenen Untersuchungen durch, die auch im Mutterpass dokumentiert werden. Einzig die drei empfohlenen Ultraschalluntersuchungen gehören nicht in den Leistungskatalog der Hebamme.
Im Mittelpunkt steht die individuelle und ganzheitliche Betreuung. So können Paare/Schwangere auf ihre Bedürfnisse hin beraten und persönliche Fragen geklärt werden. Ein frühzeitiges Kennenlernen der betreuenden Hebamme fördert eine gute Vertrauensbasis. Schwangerschaftsvorsorge durch die Hebamme kann einen Arztbesuch ergänzen oder ersetzen.
Wochenbett / Nachsorge
Wenn das Baby geboren und die junge Familie zu Hause vereint ist, kommt Ihre Hebamme zu Ihnen nach Hause, um nach Mutter, Vater und Kind zu schauen. Die Hebamme beobachtet den allgemeinen Zustand von Mutter und Kind und kontrolliert unter anderem die Nabelheilung, das kindliche Trinkverhalten, die mütterliche Wundheilung und die Gebärmutterrückbildung. Darüber hinaus gibt sie natürlich Tipps und beantwortet Ihre Fragen. Die Anzahl der Besuche richtet sich nach den Bedürfnissen von Mutter und Kind. Wochenbettbetreuungen sind unabhängig von der Art der Entbindung und stehen allen Familien zu!
Schwangerschaftsbeschwerden
Während der Schwangerschaft vollbringt Ihr Körper enorme Leistungen und das kann häufig von verschiedenen Beschwerden begleitet werden.
Viele Schwangere leiden gerade zu Beginn an Beschwerden wie zB.:
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Übelkeit & Erbrechen
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Müdigkeit & Erschöpfung
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Kreislaufbeschwerden
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Opstipation (Verstopfung)
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Wadenkrämpfe
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u.v.m.
Aber auch während des weiteren Verlaufs kann es zu Beschwerden kommen:
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Rückenschmerzen
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Ischias und Kreuzbeinschmerzen
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Ödeme
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Sodbrennen
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u.v.m.
Die Naturheilkunde bietet vielfältige Möglichkeiten, die Schwangerschaftsbeschwerden auf natürliche Weise zu minimieren oder ganz zu beseitigen und das alles ohne Nebenwirkungen.
Die Methode der Behandlung hängt von den Beschwerden ab und wird somit individuell auf Ihre Beschwerden und Wünsche abgestimmt.
Die Abrechnung erfolgt über Ihre Kasse.