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Allgemeine Vertragsbedingungen der Hebammenpraxis Claudia Engler

1. Vertragsbeziehungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hebammenpraxis Claudia Engler (im folgenden Hebammenpraxis genannt) und der Schwangeren/Kursteilnehmerin (im folgenden Teilnehmerin genannt) in Form eines Behandlungs- oder Dienstleistungsvertrages (im folgenden Vertrag genannt), soweit nicht zwischen den Parteien abweichendes vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt mit Anmeldung der Teilnehmerin und Annahme durch die Hebammenpraxis zustande. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden die AGB der Hebammenpraxis zur Kenntnis genommen und anerkannt. Die Anmeldebestätigung erfolgt online oder schriftlich. Die Kursgebühr ist eine Woche nach Rechnungsdatum, spätestens zum ersten Kurstermin in voller Höhe fällig.

2. Beendigung des Behandlungsvertrages / Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Kündigung durch die Hebammenpraxis erfolgt insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Hebamme aufgrund ihres geburtshilflichen Berufsfeldes oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. Im Falle einer Vertragsbeendigung bleibt der Honoraranspruch der Hebammenpraxis für erbrachte oder noch zu erbringenden Leistungen während der Vertragslaufzeit erhalten.

3. Mitwirkung der Schwangeren

Die Teilnehmerin ist zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet. Die Teilnehmerin ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihre gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. Dies gilt auch für Kursteilnehmerinnen, wenn diese Beschwerden für den Kurs und seine Inhalte relevant sind. Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung jederzeit zu beenden, wenn Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft angegeben oder Therapiemaßnahmen nicht umgesetzt werden.

4. Inhalt des Vertrages

Die Hebammenpraxis erbringt ihre Dienste gegenüber der Teilnehmerin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung von Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe und Wochenbett bei dieser anwendet. Soweit die Teilnehmerin gesetzlich krankversichert ist und der Vertag über die Versorgung nach § 134 a SGB V eine Vergütung der Hebamme für die jeweilige Leistung vorsieht, wird hiernach abgerechnet. Für Teilnehmerin, die nicht gesetzlich versichert sind und für Leistungen, die nicht in den Katalog des Vergütungsvertrages nach § 134 a SGB V fallen, werden die erbrachten Leistungen gesondert vereinbart und privat abgerechnet.

5. Termine und Kurse

Die Hebammenpraxis vergibt Termine ausschließlich persönlich für die Teilnehmerin. Nach Buchung kann bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die Hebammenpraxis keine Gebühren.
Bei Rücktritt gilt:
Nach Buchung kann bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per email ohne anfallende Kosten storniert werden.
Bis 2 Wochen vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25% der Kursgebühren.
Bis 1 Woche vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Kursgebühren. Danach ist die gesamte Kursgebühr fällig.
Sollte innerhalb von 10 Tagen keine Annahmeerklärung der Hebammenpraxis erfolgen, so ist ein Kurs nicht zustande gekommen. Ein Schadensersatzanspruch der Teilnehmerin besteht nicht.
Sollte ein Kurs aus dringenden Gründen ausfallen, werden alle Kursteilnehmer zuvor informiert. Der ausgefallene Kurs wird nachgeholt. Ein hierüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz besteht nicht.
Die Hebammenpraxis behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt rechtzeitig.

6. Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse

Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV zurzeit 79,94 Euro für Geburtsvorbereitungskurse und 57,12 Euro für Rückbildungsgymnastik. Die Kosten für versäumte Stunden werden von der Kasse nicht übernommen und gehen zu Ihren Lasten. Die kursleitende Hebamme erstattet der Versicherten die Gebühr für die teilgenommenen Stunden nach Kursende (kann bis zu 6 Wochen dauern). Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.

7. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung

Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der (Bundesland)-Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt. Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.

8. Haftung

Eine Haftung für durch die Hebammenpraxis verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder ein Personenschaden vorliegt. Die Hebammenpraxis übernimmt keinerlei Haftung für  Garderobe und abgelegte Gegenstände.

9. Schlussbestimmungen

Ist oder wird eine Regelung dieses Vertrages unwirksam, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.

10. Datenschutz

Im Rahmen unserer Dienstleistungen werden personenbezogene Daten der Teilnehmerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebammenpraxis erhoben, verarbeitet und genutzt. NebenAngaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung/ Betreuung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebammenpraxis erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Daten werden insbesondere an behandelnde Ärzte, an öffentlich-rechtlichen Kostenträgern oder Krankenkassen übermittelt.